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Ulrich BiendlTrinkwasserhygiene · TGA Consulting

Leistung · Risikoabschätzung

Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV

Liegt eine Legionellen-Probe über dem technischen Maßnahmenwert, verlangt die Trinkwasserverordnung eine Risikoabschätzung, bis 2023 Gefährdungsanalyse genannt. Ich erstelle sie unabhängig und immer nach einer Begehung vor Ort.

Für wen
Betreiber von Großanlagen: Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Hotels, Kommunen und Gewerbe
Grundlage
§ 51 TrinkwV, VDI 6023, DVGW W 551
Ergebnis
Schriftlicher Bericht mit priorisiertem Maßnahmenplan
Qualifikation
VDI 6023 Kategorie A und Blatt 2 Risikoabschätzung

Wann Sie eine brauchen

Drei Anlässe, bei denen ich gerufen werde.

Betroffen sind vor allem Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in vermieteten oder öffentlich genutzten Gebäuden.

Als Großanlage gilt nach DVGW W 551 eine Anlage mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als 3 Litern in einer Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Zapfstelle. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.

  1. Ein Befund liegt über dem MaßnahmenwertEine Probe hat 100 KBE pro 100 ml erreicht oder überschritten. Dann ist die Risikoabschätzung Pflicht.
  2. Das Gesundheitsamt setzt eine FristSie haben eine Aufforderung erhalten und brauchen einen Bericht, der vor dem Amt besteht.
  3. Der Befund kommt wiederSie haben gespült oder aufgeheizt, und die nächste Probe ist wieder zu hoch. Dann sitzt die Ursache tiefer in der Anlage.

Was Sie bekommen

Ein Bericht, mit dem Sie handeln können.

Der Bericht beschreibt, was ich vor Ort gefunden habe und warum es ein Risiko ist. Am Ende wissen Sie, was zuerst zu tun ist und was warten kann.

  • Bestandsaufnahme der Anlage mit Temperaturen, Leitungsführung und Betriebsweise
  • Identifikation der kritischen Bereiche und Systemteile
  • Bewertung nach VDI 6023 und DVGW W 551
  • Maßnahmenplan mit priorisierten Handlungsempfehlungen

Vorbereitung

Was Sie vor der Begehung bereitlegen.

Je mehr Unterlagen vorliegen, desto schneller steht der Bericht. Fehlt etwas, klären wir das bei der Erstbewertung.

  • Die Laborbefunde mit Probenahmestellen
  • Pläne oder ein Strangschema der Anlage, falls vorhanden
  • Angaben zur Warmwasserbereitung, etwa Speichergröße und eingestellte Temperatur
  • Wartungs- und Spülprotokolle
  • Eine Ansprechperson vor Ort mit Zugang zu den Technikräumen

Fragen zur Risikoabschätzung

Was Hausverwaltungen mich am häufigsten fragen.

Alle Fragen zu Pflichten und Ablauf ansehen
Wer darf eine Risikoabschätzung erstellen?

Sie muss von einer fachkundigen Person erstellt werden. Ich bin nach VDI 6023 Kategorie A geschult und habe die Weiterbildung nach VDI 6023 Blatt 2 zur Risikoabschätzung von Trinkwasser-Installationen abgeschlossen. Beide Nachweise können Sie auf der Startseite unter Nachweise öffnen.

Wie lange dauert es bis zum Bericht?

Das hängt von der Größe der Anlage und den vorhandenen Unterlagen ab. Nach der Erstbewertung nenne ich Ihnen einen Termin für die Begehung und für den fertigen Bericht.

Kann ich den Bericht dem Gesundheitsamt vorlegen?

Ja, dafür ist er gemacht. Er enthält Befund, Normbezug und priorisierte Maßnahmen, sodass Gesundheitsamt, Eigentümer und Ihre Haustechnikfirma damit arbeiten können.

Nächster Schritt

Sie haben einen Befund oder eine Frist?

Den Laborbefund können Sie mir auch per E-Mail schicken. Dann sehe ich schon vor dem ersten Gespräch, welche Stellen betroffen sind.